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APOSTROPH Übersetzungen & Lokalisierung
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Legalisation

Wir erledigen für Sie gerne auch die staatliche Beglaubigung mittels Legalisation.

  

Bestellen Sie hier Ihre Übersetzung mit Legalisation!

 

Sollte das Empfängerland nicht dem Haager Abkommen unterstehen, wird eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Vertretung des Landes in der Schweiz empfohlen, um den weiteren Ablauf der Legalisation zu erfahren. Meist ist eine konsularische Überbeglaubigung nötig.

Apostroph AG Töpferstrasse 5 Postfach 6000 Luzern 6 Tel. 041 419 01 01 mail@apostroph.ch
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