Legalisation
Wir erledigen für Sie gerne auch die staatliche Beglaubigung mittels Legalisation.
Sollte das Empfängerland nicht dem Haager Abkommen unterstehen, wird eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Vertretung des Landes in der Schweiz empfohlen, um den weiteren Ablauf der Legalisation zu erfahren. Meist ist eine konsularische Überbeglaubigung nötig.
