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Beglaubigte Übersetzung

Wussten Sie, dass Sie alle Übersetzungen bei uns beglaubigen lassen können?

  

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung überhaupt? Notariell beglaubigte Übersetzungen sind geeignet für Urkunden, welche zum Beispiel im Gebrauch mit Behörden eingesetzt werden. Sie ist amtlich anerkannt. Unter anderem sind dies: Geburtsurkunden, Geburtsscheine, Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen, Pässe, Schulzeugnisse, Diplome, Zertifikate, etc. 

Es gibt verschiedene Arten, wie eine Übersetzung beglaubigt werden kann. Die Anforderungen an die Art und Weise der Beglaubigung ändert je nach Gebrauchszweck und Bestimmungsland des Dokuments.

Apostroph AG Töpferstrasse 5 Postfach 6000 Luzern 6 Tel. 041 419 01 01 mail@apostroph.ch
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