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Apostille

Wir beglaubigen Ihre Dokumente auch gerne mittels Apostille.

  

Bestellen Sie hier Ihre Übersetzung mit Apostille!

 

In der Schweiz werden sogenannte Über-Beglaubigungen durch die jeweilige Kantonale Staatskanzlei ausgestellt. 

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, gilt die Beglaubigung mittels einer Apostille. Die Dokumente werden von der konsularischen Beglaubigung befreit und direkt im Bestimmungsland anerkannt.

Apostroph AG Töpferstrasse 5 Postfach 6000 Luzern 6 Tel. 041 419 01 01 mail@apostroph.ch
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