Für Sie werden wir auch offiziell.
BEGLAUBIGUNGEN
Für offizielle administrative Angelegenheiten wie etwa Handelsregister-Auszüge, in Gerichtsfällen, bei Heirat oder Scheidung sind notariell beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Diese für amtliche Stellen aufbereiteten Dokumente erhalten Sie von uns schnell, professionell und diskret.
Viele Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind, benötigen zudem eine sogenannte Legalisation oder Apostille – eine Überbeglaubigung, die von der Staatskanzlei ausgestellt wird und die Beglaubigung des Notars authentifiziert. Auch das erledigen wir für Sie.
